Passivhaus-Kriterien: Grenzwerte, Nachweis und Zertifikat
Architektin Dreier · Stand:
Das Wort „Passivhaus“ ist schnell in ein Exposé oder ein Herstellerangebot geschrieben. Was ein Passivhaus leisten muss, legen die Passivhaus-Kriterien des Passivhaus Instituts in Darmstadt fest. Sie begrenzen den Heizwärmebedarf und fordern eine sehr luftdichte Hülle; auch zu viele Stunden über 25 °C im Sommer lassen sie nicht zu. Gerechnet wird mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP), einem Rechenwerkzeug für die Energiebilanz des ganzen Gebäudes.
Wer die Passivhaus-Kriterien festlegt
Der Passivhaus-Standard ist ein Energiestandard des Passivhaus Instituts (PHI) und kein Gesetz. Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), dem früheren Gebäudeenergiegesetz (GEG), kommt der Begriff nicht vor; die Anforderungen des Gesetzes gelten für ein Passivhaus aber genauso. Maßgeblich sind derzeit die Gebäudekriterien in der Version 10c, Stand 03.04.2023, gültig mit dem PHPP in Version 10.
Das Dokument beschreibt drei Standards: das Passivhaus vor allem für Neubauten, EnerPHit für modernisierte Altbauten und das PHI-Energiesparhaus für Gebäude, die keinen der beiden Standards ganz erreichen. Passivhäuser und EnerPHit-Sanierungen stuft das PHI zusätzlich nach Bedarf und Erzeugung erneuerbarer Primärenergie in die Klassen Classic, Plus und Premium ein.
Die Grenzwerte im Überblick
Heizwärmebedarf, Heizlast und PER-Bedarf beziehen sich in den Passivhaus-Kriterien auf die Energiebezugsfläche, die nach dem PHPP-Handbuch ermittelt wird. Die Luftdichtheit bezieht sich auf das Luftvolumen, die Erzeugung erneuerbarer Energie auf die überbaute Fläche. Mit den Kennwerten eines Energieausweises sind diese Werte nicht direkt vergleichbar: Er beruht auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und bezieht sich bei Wohngebäuden auf die Gebäudenutzfläche nach DIN V 18599.
| Kriterium | Passivhaus | EnerPHit | PHI-Energiesparhaus |
|---|---|---|---|
| Heizwärmebedarf | ≤ 15 kWh/(m²a), alternativ Heizlast ≤ 10 W/m² | ≤ 25 kWh/(m²a)* | ≤ 30 kWh/(m²a) |
| Drucktest-Luftwechsel n50 | ≤ 0,6 1/h | ≤ 1,0 1/h | ≤ 1,0 1/h |
| PER-Bedarf (erneuerbare Primärenergie) | Classic ≤ 60, Plus ≤ 45, Premium ≤ 30 kWh/(m²a) | wie Passivhaus, mit Zuschlag für höheren Heiz- oder Kühlbedarf | ≤ 75 kWh/(m²a) |
| Erzeugung erneuerbarer Energie, bezogen auf die überbaute Fläche | Plus ≥ 60, Premium ≥ 120 kWh/(m²a) | wie Passivhaus | keine Anforderung |
| Stunden über 25 °C ohne aktive Kühlung | höchstens 10 % der Stunden eines Jahres, für alle drei Standards | ||
| Stunden über 12 g/kg absoluter Raumluftfeuchte ohne aktive Kühlung | höchstens 20 % der Stunden eines Jahres, für alle drei Standards | ||
* im Energiebedarfsverfahren für die kühl-gemäßigte Klimazone; alternativ gilt das Bauteilverfahren mit Zielwerten je Bauteil. Für Kühlung gelten eigene Grenzwerte.
Bei der Heizlast gilt der im PHPP stationär berechnete Wert; ein Aufheizzuschlag nach einer Nachtabsenkung wird nicht eingerechnet. Wird das Hauptkriterium nachgewiesen, darf der Heizwärmebedarf eines Beispielhauses mit 150 m² Energiebezugsfläche höchstens 15 kWh/(m²a) × 150 m² = 2250 kWh im Jahr betragen. Gemeint ist Nutzwärme, nicht der Verbrauch der Heizung.
Der PER-Bedarf erfasst den gesamten Energiebedarf im Gebäude, also auch Beleuchtung und Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Gefriertruhe. Für Geräte und Beleuchtung setzt das PHPP bei Wohngebäuden im Standardnachweis feste Werte an, unabhängig von der späteren Ausstattung.
Die Bauteile, an denen die Werte hängen
Wie ein Haus die Passivhaus-Kriterien erreicht, fasst das PHI in fünf Grundprinzipien zusammen: Wärmedämmung, Wärmebrückenfreiheit, Passivhaus-Fenster, Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
Passivhaus im Schnitt, schematisch und nicht maßstäblich.
- Dämmung ohne Lücke um das beheizte Volumen: Dach, Außenwände, Bodenplatte
- Fenster in der Dämmebene, Rahmen überdämmt
- Sockel: Wanddämmung und Dämmung unter der Bodenplatte schließen lückenlos aneinander an
- Luftdichte Ebene innen (rotbraun gestrichelt), Durchdringungen dicht angeschlossen
- Lüftungsgerät mit Wärmeübertrager
- Zuluft in Wohn- und Schlafräume (durchgezogen)
- Abluft aus Bad und Küche (gepunktet)
- Außenluft und Fortluft: kurze, gedämmte Leitungen
- Außen liegender Sonnenschutz vor dem Südfenster
Dämmung und Wärmebrücken
Die Dämmung läuft ohne Lücke um das beheizte Volumen: über das Dach, die Außenwände und unter der Bodenplatte. Wärmebrücken entstehen an den Anschlüssen, etwa am Sockel, wo die Wanddämmung an die Dämmung unter der Bodenplatte anschließen muss. Ähnlich heikel sind Vordächer und auskragende Balkonplatten. Am Hang kommt die erdberührte Wand im Untergeschoss hinzu.
Für den Neubau schreiben die Kriterien keine festen U-Werte vor; entscheidend ist, dass die Bilanz im PHPP aufgeht. Eine Mindestanforderung an die Dämmung ergibt sich aber aus der Behaglichkeit. Die Temperatur der inneren Oberflächen von Wänden und Decken darf im Regelquerschnitt höchstens 4,2 K unter der operativen Raumtemperatur liegen. Geprüft wird bei einer Raumtemperatur von 22 °C; die Oberflächen müssen also mindestens 17,8 °C erreichen. Der Fußboden darf nicht unter 19 °C abkühlen.
Fenster und Sonnenschutz
Einen festen U-Wert für Fenster im Neubau nennen die Gebäudekriterien nicht. Für gemäßigtes und kaltes Klima nennt das PHI eine Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit gedämmtem Rahmen. Den Standard-Klimadatensatz für Deutschland ordnet das PHPP der kühl-gemäßigten Klimazone zu. Als zertifizierte Passivhaus-Komponente darf ein Fenster dort einen U-Wert von höchstens 0,80 W/(m²K) haben, eingebaut höchstens 0,85 W/(m²K). Denselben Einbauwert nennt EnerPHit im Bauteilverfahren als Zielwert für senkrechte Fenster. Sitzt das Fenster weit innen im Mauerwerk statt in der Dämmebene, verschlechtert die Einbauwärmebrücke diesen Wert.
Große Fenster nach Süden holen im Winter Sonnenwärme ins Haus. Im Sommer brauchen sie eine wirksame Verschattung, etwa einen außen liegenden Sonnenschutz, sonst kann die zulässige Übertemperaturhäufigkeit überschritten werden. Ohne aktive Kühlung darf die Raumtemperatur in höchstens 10 % der Jahresstunden über 25 °C steigen. Bei 365 × 24 = 8760 Stunden im Jahr sind das höchstens 876 Stunden.
Luftdichte Hülle
Beim Drucktest, oft Blower-Door-Test genannt, erzeugt ein Gebläse mehrere Druckstufen zwischen innen und außen; ausgewertet wird der Wert bei 50 Pa. Der Drucktest-Luftwechsel n50 gibt an, wie oft das Luftvolumen des Hauses bei diesem Druckunterschied pro Stunde ausgetauscht wird. Beim Passivhaus sind höchstens 0,6 Luftwechsel pro Stunde erlaubt. Gemessen wird je eine Messreihe bei Über- und bei Unterdruck; der Mittelwert muss den Grenzwert einhalten.
Die luftdichte Ebene liegt auf der Innenseite. Im Mauerwerksbau übernimmt diese Funktion meist der Innenputz, im Holzbau eine Luftdichtheitsbahn oder Holzwerkstoffplatte mit verklebten Stößen. Jede Steckdose in der Außenwand und jedes Rohr, das die Ebene durchstößt, braucht einen dichten Anschluss. Das PHI empfiehlt, den Drucktest durchzuführen, solange die luftdichte Ebene noch zugänglich ist. Im Holzbau heißt das: bevor die Installationsebene beplankt wird.
Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Weil die Hülle so dicht ist, bringt eine Lüftungsanlage die frische Luft. Sie führt Zuluft in Wohn- und Schlafräume und saugt verbrauchte Luft in Küche und Bad ab. Im Gerät gibt die Abluft dabei über einen Wärmeübertrager Wärme an die einströmende Außenluft ab. In Wohngebäuden verlangen die Kriterien im Mittel mindestens 20 m³/h je Person und zugleich einen mindestens 0,3-fachen Luftwechsel, gerechnet mit der Energiebezugsfläche mal 2,5 m Raumhöhe. Im Beispielhaus mit 150 m² und vier Bewohnern ergibt das 150 × 2,5 × 0,3 = 112,5 m³/h. Die 4 × 20 = 80 m³/h aus der Personenzahl liegen darunter; maßgeblich ist der höhere Wert.
In Nichtwohngebäuden wird der Volumenstrom projektbezogen ermittelt, mit mindestens 20 m³/h je Erwachsenem und 15 m³/h je Kind unter 12 Jahren. Für eine Kindergartengruppe mit angenommenen 25 Kindern und drei Betreuungskräften ergibt das während der Betreuungszeit 25 × 15 + 3 × 20 = 435 m³/h. Begrenzt sind auch die Geräusche der Anlage. In Schlaf- und Ruheräumen von Nichtwohngebäuden darf der Schalldruckpegel höchstens 25 dB(A) betragen; derselbe Wert gilt für Zulufträume in Wohngebäuden. In den übrigen Räumen eines Nichtwohngebäudes sind 30 dB(A) zulässig. Wie ein Passivhaus für Kinder aussehen kann, zeigt der Passivhaus-Kindergarten Maria Hilf in Krumbach.
Altbau: EnerPHit statt Passivhaus
Im Bestand ist der Passivhaus-Standard oft nicht mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. So bleiben etwa bestehende Fundamente und die Fußpunkte der Kellerwände Wärmebrücken, weil sich unter vorhandene Bauteile nachträglich keine Dämmung einbauen lässt. Für solche Gebäude hat das PHI den EnerPHit-Standard geschaffen. Reine Neubauten können dieses Zertifikat nicht erhalten.
EnerPHit lässt zwei Wege zu. Im Energiebedarfsverfahren darf der Heizwärmebedarf in der kühl-gemäßigten Zone bis zu 25 kWh/(m²a) betragen. Im Bauteilverfahren gelten Zielwerte je Bauteilgruppe, die im Mittel über das ganze Gebäude erreicht werden müssen. Für außen gedämmte Wände und Dächer gegen Außenluft ist das ein U-Wert von höchstens 0,15 W/(m²K), für die Lüftung ein Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 75 %. Bei Außenwänden mit Innendämmung, etwa wenn die Fassade erhalten bleiben soll, liegt der Zielwert bei 0,35 W/(m²K). Unabhängig vom Weg gilt n50 ≤ 1,0 1/h.
Stellt die Denkmalschutzbehörde Anforderungen, dürfen die U-Werte um das unbedingt nötige Maß überschritten werden. Bei solchen Ausnahmen rät das PHI, früh mit dem Zertifizierer zu sprechen.
Wer in Etappen saniert, legt mit dem EnerPHit-Sanierungsplan im PHPP vorab fest, wie die Schritte zusammenpassen. So schließen neue Fenster sauber an die Fassadendämmung an, auch wenn diese erst später folgt. Die Reihenfolge sollte in einer Beratung bei der Altbausanierung geklärt werden, bevor das erste Gerüst steht.
Nachweis und Zertifikat
Für ein Zertifikat prüft das PHI oder ein akkreditierter Zertifizierer die Ausführungsplanung samt Energiebilanz und weist auf nötige Korrekturen hin. Aus der Bauausführung kommen unter anderem diese Nachweise hinzu:
- das Protokoll des Drucktests nach DIN EN ISO 9972 für die gesamte Hülle, mit der Berechnung des Luftvolumens,
- das unterschriebene Einregulierungsprotokoll der Lüftungsanlage mit den eingestellten Volumenströmen,
- die Bauleitererklärung: Die Bauleitung bestätigt, dass nach der geprüften Planung gebaut wurde, und benennt Abweichungen.
Den Drucktest dürfen weder die Planer und Firmen durchführen, die für die luftdichte Ebene verantwortlich waren, noch der Bauherr und seine Angehörigen. Der Energieberater, der das PHPP gerechnet hat, darf messen, sofern er die luftdichte Ebene nicht selbst geplant hat. Eine Zertifizierung ist auch nach Fertigstellung möglich, wenn die Kriterien eingehalten sind. Ein undichter Anschluss hinter der fertigen Verkleidung lässt sich dann aber nur mit großem Aufwand beheben. Warum das Büro Passivhäuser plant, beschreibt die Seite zur Passivhausplanung.
Häufige Fragen
Im Angebot steht „Passivhaus“. Woran erkennen wir, dass die Passivhaus-Kriterien erfüllt sind?
Fragen Sie nach der PHPP-Berechnung und nach der Version der Kriterien, auf der sie beruht. Ein Zertifikat stellen das Passivhaus Institut oder akkreditierte Zertifizierer aus, und zwar nur, wenn alle Kriterien ausnahmslos eingehalten sind. Soll das Haus zertifiziert werden, gehört das ausdrücklich in den Vertrag.
Darf man in einem Passivhaus die Fenster öffnen?
Ja. Die Kriterien verlangen sogar in jedem Aufenthaltsraum mindestens ein Fenster, das sich öffnen lässt; Ausnahmen gelten etwa für innen liegende Räume. Nötig ist das Lüften über das Fenster nicht: Die frische Luft liefert die Lüftungsanlage. Im Winter geht über ein lange geöffnetes Fenster Wärme verloren. In kühlen Sommernächten hilft ein geöffnetes Fenster dagegen, das Haus abzukühlen.
Braucht ein Passivhaus überhaupt noch eine Heizung?
Ja, nur eine kleine. Ein bestimmtes System schreiben die Kriterien nicht vor. Sie verlangen aber, dass die Heizung die Solltemperatur auch im Auslegungsfall hält und dass sich die Raumtemperatur mindestens je Nutzungseinheit regeln lässt. Ein Beispiel: Bei 150 m² Energiebezugsfläche liegt die im PHPP berechnete Heizlast am Grenzwert von 10 W/m². Dann sind das 150 m² × 10 W/m² = 1500 W, also 1,5 kW für die Raumheizung.
Wir sanieren in Etappen. Können wir trotzdem auf EnerPHit hinarbeiten?
Ja, dafür ist der EnerPHit-Sanierungsplan gedacht. Vor der ersten Maßnahme wird festgelegt, in welcher Reihenfolge Dach, Fenster, Fassade und Lüftung erneuert werden und wie die Anschlüsse ineinandergreifen. Ist der erste Schritt umgesetzt und senkt er zum Beispiel den Primärenergie- oder den Heizwärmebedarf um mindestens 20 %, kann der Zertifizierer ein Vorzertifikat ausstellen. Das Vorzertifikat bestätigt, dass der Standard erreicht wird, wenn alle weiteren Schritte nach Plan folgen.
Normen und Quellen
- Passivhaus Institut: Gebäudekriterien Passivhaus, EnerPHit, PHI-Energiesparhaus, Version 10c – Grenzwerte und Prüfverfahren, Stand 03.04.2023
- DIN EN ISO 9972:2018-12 – Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckverfahren (Drucktest)
- Komponentendatenbank des Passivhaus Instituts – zertifizierte Fenster, Lüftungsgeräte und weitere Bauteile
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz GEG) – Anforderungen an Gebäude, Energieausweis

